„Das Best Practice Seminar hat mir einen tiefen Einblick in die Methoden Outcome-Driven Innovation® und TRIZ gegeben und war sehr lehrreich aufgebaut. Besonders geschätzt habe ich die regen Diskussionen in den Gruppenarbeiten und die Praxisbeispiele von innovativen Unternehmen. Das Seminar war eine gelungene Mischung aus Theorie und Praxis gekoppelt mit der Möglichkeit eines intensiven Austausches in gemütlicher und angenehmer Atmosphäre.“
Mitglied werden
Mitglieder des Vereines können alle physischen Personen mit Eigenberechtigung, alle juristischen Personen und alle rechtsfähigen Personengesellschaften werden, die folgende Vorraussetzungen erfüllen:
- Sie sind innovativ und kooperativ
- Sie stehen nicht im direkten Wettbewerb (persönlich oder juristisch) mit anderen Mitgliedern (gilt nur für ordentliche Mitglieder).
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder:
- Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich im vollen Umfang an der Vereinsarbeit beteiligen. Ordentliche Mitglieder stehen nicht in einer Wettbewerbssituation zueinander.
- Außerordentliche Mitglieder sind solche, die zur PFI oder einem ordentlichen Mitglied in einer Wettbewerbssituation stehen und/oder die Vereinstätigkeit durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern.
- Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand vorbehaltlich der Einspruchsmöglichkeit der Mitglieder. Die Mitglieder des Vereines haben die Möglichkeit gegen die Aufnahme Einspruch mit Begründung zu erheben. Bei Einspruch eines der Mitglieder gegen die Aufnahme hat der Vorstand die Aufgabe:
- die Aufnahme des neuen Mitgliedes zu verweigern oder
- die Entscheidung einer ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung zu übertragen. In diesem Fall entscheidet die Generalversammlung mit Dreiviertelmehrheit.
Mitgliedsbeiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag der Firmenmitgliedschaften richtet sich nach der Anzahl der MitarbeiterInnen.
Ordentliche Mitglieder
(pro Branche ein Unternehmen, stehen zueinander nicht im Wettbewerb)
Firmenmitgliedschaft
- 0 - 50 MitarbeiterInnen: € 300,--
- 51 – 300 MitarbeiterInnen: € 550,--
- 301 – 1.000 MitarbeiterInnen: € 1.100,--
- mehr als 1.000 MitarbeiterInnen: € 1.650,--
Personenmitgliedschaft € 150,--
Außerordentliche Mitgliedschaft
Korrespondierende Firmenmitgliedschaft und Netzwerkpartner
- 0 - 50 MitarbeiterInnen: € 400,--
- 51 – 300 MitarbeiterInnen: € 720,--
- 301 – 1.000 MitarbeiterInnen: € 1.450,--
- mehr als 1.000 MitarbeiterInnen: € 2.150,--













