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von Manuela Walser | 19. Juli 2021

Forschungszulage - steuerliche Förderung von betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten

Steuerliche Förderung von betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist nun auch in Deutschland möglich. Die Förderung der Innovations- und Entwicklungs-Aktivitäten insbesondere des Mittelstandes soll die Unternehmen zukunftsfähig ausrichten, deren Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und somit den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Mit der Einführung der Forschungszulage – der Förderung betrieblicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte – wurde dem Ruf nun endlich auch vom großen Bruder Deutschland gefolgt. Die Forschungszulage entlastet Unternehmen mit 25 Prozent der FuE Personalkosten und stellt eine steuerfreie Gutschrift auf dem Finanzamtskonto dar. Eine Beantragung ist erstmals für Projekte mit Beginn nach dem 01.01.2020 möglich und mit einer Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr gedeckelt. Daraus ergibt sich eine max. Begünstigung in der Höhe von 1 Million Euro.

Das Hauptaugenmerk bei der Beantragung ist dabei auf die technische Beschreibung zu legen. Das zweistufige Verfahren sieht eine Dokumentation der FuE Vorhaben auf 4000 Zeichen vor. Dies stellt die Basis für die Begutachtung durch die neu geschaffene Bescheinigungsstelle dar. Erhält man hier einen positiven Bescheid, erfolgt die Beantragung auf Auszahlung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt.

Welche Vorhaben als förderbare FuE einzustufen sind, wird im Wesentlichen im Frascati Manual festgelegt. Die fünf Kernkriterien sehen hier unter anderem Systematik und Transferierbarkeit vor. Wir empfehlen daher, eine Langdokumentation zu erstellen und daraus dann den eigentlichen Antrag zu extrahieren, damit es nicht zu bösen Überraschungen – evtl. bei Betriebsprüfungen – kommt. Weiters ist es unerlässlich, zu argumentieren, dass es sich um etwas Neues und technisch Unsicheres handelt. Dabei darf die Überwindung der technischen Unsicherheit für einen Fachmann nicht offensichtlich sein.

Aus Unternehmenssicht ist die Forschungszulage mit Sicherheit die effizienteste Möglichkeit Entwicklungsprojekte gefördert zu bekommen, auch weil hierauf ein rechtlicher Anspruch besteht, wenn die geforderten Kriterien erfüllt sind im Gegensatz zu Projektförderungen, bei denen ein nicht ausgeschöpfter Topf an Fördermitteln Voraussetzung ist.

Dieser Beitrag ist ein Gastbeitrag von FH-Doz. Mag. Dr. Manuela Walser, Msc, Geschäftsführerin ITS Förderberatung  www.its-foerderberatung.at.

Dr. Manuela Walser ist geschäftsführende Gesellschafterin der ITS Förderberatung Gmbh, die seit 12 Jahren mittelständische und große Unternehmen im Bereich Forschungsprämie berät. Zu Beginn dieses Jahres wurde die ITS Förderberatung GmbH in Deutschland gegründet. Die ITS unterstützt ihre deutschen Kunden bei der Erlangung der dem Jahr 2020 eingeführten Forschungszulage, dem Pendant zur österreichischen Forschungsprämie.

Das Team der ITS Förderberatung in Österreich identifiziert seit 12 Jahren erfolgreich förderwürdige Projekte, erstellt technische Dokumentationen und verfasst Anträge auf das österreichische Pendant der Forschungszulage. Diese kompakte, praxisbasierte Expertise navigiert auch Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte fundiert und professionell im Beantragungsprozess. Mehr dazu unter www.its-foerderberatung.de

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